Alle IT-Berufe (Teil 1 der Abschlussprüfung)(Ausbildungsordnung 2020)
Veranstaltungsdetails
Bei den Azubi-Prüfungsvorbereitungen findet regelmäßig Live Online-Unterricht statt. Für jeden Termin erhalten Sie zum Tagesthema passende Aufgaben, die sich an ehemaligen Prüfungsaufgaben orientieren. Die wichtigsten Aufgaben werden in den Live Online Trainings direkt gemeinsam gelöst.
Regelmäßig geht Ihr Trainer mit Ihnen und den anderen Teilnehmern per Online-Konferenz die Themen und Aufgaben der Woche gemeinsam durch.Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über den Chat stellen.
Verpassen Sie einen Termin, ist das kein Problem: Eine Aufzeichnung der Termine steht Ihnen immer zur Verfügung.
Technische Voraussetzungen:
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
- macOS 11 oder
- Android 10 oder
- iOS 11 oder
- iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload
Speedtest bei Google
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfungen in Baden-Württemberg unterscheiden sich von den bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen. Dieser Kurs bereitet nur auf die bundeseinheitliche Prüfung vor und kann daher keine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung für Prüfungsteilnehmende in Baden-Württemberg sicherstellen.
Inhalte:
Teil 1 der Abschlussprüfung
Dieser Kurs bereitet auf den ersten Teil der Abschlussprüfung der folgenden Berufe vor:
- Fachinformatiker/-in (Fachrichtungen: Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse, digitale Vernetzung)
- IT-System-Elektroniker/-in
- Kaufmann/-frau für IT-System-Management
- Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
Themen - Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht ermitteln
- Hard- und Software auswählen und ihre Beschaffung einleiten
- Einen IT-Arbeitsplatz konfigurieren und teste und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einhalten
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einweisen
- Die Leistungserbringung kontrollieren und protokollieren