Nr. 45916

Erstschulung für Gastwirte in Thüringer Gaststätten mit Spielautomaten

Veranstaltungsdetails

Alle Thüringer Gastwirt sind dazu verpflichtet, die Schulung nachzuweisen, wenn er Glücksspielautomaten aufstellt bzw. aufstellen lässt.

Alle 3 Jahren nach dieser Schulung ist eine Nachschulung verpflichtend. Die Inhalte unterscheiden sich zu der Erstschulung.

Zur Sensibilisierung der Schulungsteilnehmer für das Themenfeld Glücksspielsucht und zur Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern wird zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten Wissen in Form von theoretischen Bausteinen und praktischen Übungen vermittelt:

  • Grundlagen zur Sucht allgemein
  •  Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt – Daten und Fakten
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  •  Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf  pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen
  • Dokumentation und rechtliche Grundlagen  

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 02.07.2025
    8:30 - 17:00 Uhr
  • 10.09.2025
    8:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Alle Thüringer Gastwirt sind dazu verpflichtet, die Schulung nachzuweisen, wenn er Glücksspielautomaten aufstellt bzw. aufstellen lässt.

Alle 3 Jahren nach dieser Schulung ist eine Nachschulung verpflichtend. Die Inhalte unterscheiden sich zu der Erstschulung.