Nr. 36825

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO

Veranstaltungsdetails

Der Unterricht für Bewachungspersonal ist für Mitarbeiter gedacht, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a Abs. 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen.


Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen,
  • Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss. (§3 Abs. 1 BewachV). Bei ungenügenden Sprachkenntnissen erfolgt ein Ausschluss aus dem Lehrgang bzw. kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.

Der Unterrichtungsnachweis wird bei einem nicht bestandenen Test und/oder bei Fehlzeiten verweigert. Es werden jeden Tag ein bis zwei Tests geschrieben.
Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht!

Die zu unterrichtende Person muss sich am ersten Tag des Unterrichtungsverfahrens durch ein gültiges Dokument ausweisen. Erfolgt dies nicht, wird sie vom Lehrgang ausgeschlossen. Bei einem Ausschluss aus dem Lehrgang wird die Gebühr von voller Höhe fällig.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 30.06.2025 - 04.07.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 04.08.2025 - 08.08.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 11.08.2025 - 15.08.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 01.09.2025 - 05.09.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 06.10.2025 - 10.10.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 03.11.2025 - 07.11.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 10.11.2025 - 14.11.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
  • 01.12.2025 - 05.12.2025
    08:00 - 15:00 Uhr
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