Nr. 30860

Zuwendungen an Arbeitnehmer clever gestalten – Steuern und Sozialabgaben sparen

Veranstaltungsdetails

Unternehmen müssen ihre Kostenbelastung ständig im Auge behalten, dies betrifft naturgemäß auch die Personalkosten. Hier besteht die missliche Situation, dass Lohnerhöhungen den Arbeitgeber über 120 % des Mehrbetrages kosten (steuerliche Abzugsfähigkeit unberücksichtigt), dem Arbeitnehmer netto aber nur etwa 50 % der Lohnerhöhung verbleiben. Daher sind Alternativen gefragt, bei denen die Zuwendungen des Arbeitgebers nahezu oder sogar völlig ungeschmälert in der Tasche des Arbeitnehmers ankommen. Darüber informiert dieses Seminar kompetent und praxisbezogen mit zahlreichen Fallbeispielen. 

Behandelt werden folgende Themen: 

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Barzuschuss, öffentliche Verkehrsmittel, Sammelbeförderung)
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • 50 Euro-Freigrenze (insbesondere bei Warengutscheinen)
  • Pauschalversteuerung nach § 37b EstG
  • Betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse)
  • Abfindung bei Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Privatnutzung dienstlicher Elektro-PKW
  • Privatnutzung dienstlicher E-Bikes
  • Aufladen von Elektrofahrzeugen
  • Reisekostenersatz, Bahncard, Monatskarte
  • Mahlzeiten in Kantinen und Vertragsgaststätten, Mahlzeiten-Zuschüsse
  • Arbeitsessen, Aufmerksamkeiten
  • Betriebsveranstaltungen, geschäftliche Veranstaltungen
  • Arbeitgeberrabatte/ Rabattfreibetrag, Rabatte von dritter Seite
  • Telefon, Computer, Internet
  • Arbeitgeber-Darlehen
  • Übernahme von Studiengebühren
  • Fort- oder Weiterbildung der Arbeitnehmer
  • Unterstützungen, Erholungsbeihilfen, Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer
  • Altersteilzeit, Dienstkleidung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 10.09.2024
    9:00 - 16:00 Uhr
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Erfurt
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