Nr. 4369108

Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach §34a GewO

Das Bewachungsgewerbe umfasst alle Tätigkeiten, die der Sicherung von Personen, Sachen oder Objekten dienen. Dazu gehören zum Beispiel der Objekt- und Personenschutz, der Veranstaltungsschutz, der Werttransport, die Alarmverfolgung oder die Fluggastkontrolle. Das Bewachungsgewerbe ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Sicherheitswirtschaft, die in Deutschland rund 260.000 Beschäftigte hat.

Steffi Jakob
Weiterbildungskoordination