Nr. 4369108

Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach §34a GewO

Das Bewachungsgewerbe umfasst alle Tätigkeiten, die der Sicherung von Personen, Sachen oder Objekten dienen. Dazu gehören zum Beispiel der Objekt- und Personenschutz, der Veranstaltungsschutz, der Werttransport, die Alarmverfolgung oder die Fluggastkontrolle. Das Bewachungsgewerbe ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Sicherheitswirtschaft, die in Deutschland rund 260.000 Beschäftigte hat.

Präsenzseminare

Steffi Jakob
Weiterbildungskoordination