Sonstige Fördermöglichkeiten


Steuerliche Förderung
Lehrgangsentgelte sowie alle weiteren durch die Weiterbildung entstehenden Aufwendungen (auch Fahrtkosten) können von den Teilnehmer/-innen von Weiterbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.

Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III § 77)
Durch die Agentur für Arbeit können Teilnehmer/-innen gefördert werden, wenn sie arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Weitere Informationen geben die Mitarbeiter der örtlichen Agentur für Arbeit.