Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsurlaub)
Am 1. Januar 2016 tritt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft. Dann haben Beschäftigte in Thüringen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
In welchem Umfang besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Grundsätzlich haben Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres. Es gibt Übertragungsmöglichkeiten (siehe allgemeines Informationsblatt für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer). Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Arbeitstage im Jahr.
Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung kann der Freistellungsanspruch einmalig in das folgende Jahr übertragen werden, hierzu muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag stellen.
Nähere Informationen zum Verfahren, Ablauf etc. in Ihrem Unternehmen erhalten Sie hier und ebenfalls als Dokument unter Downloads.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen darunter zählen, wird Anfang des Jahres auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) veröffentlicht.
Um vorab einen Überblick zu bekommen, senden wir Ihnen auf Anfrage die möglichen Veranstaltungen der IHK Erfurt zu.
Um vorab einen Überblick zu bekommen, senden wir Ihnen auf Anfrage die möglichen Veranstaltungen der IHK Erfurt zu.