Meisterbonus

Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Absolvent gezahlt.
Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben.
Weitere Informationen zum Meisterbonus.