Sonstige Fördermöglichkeiten
Steuerliche Förderung
Lehrgangsentgelte sowie alle weiteren durch die Weiterbildung entstehenden Aufwendungen (auch Fahrtkosten) können von den Teilnehmer/-innen von Weiterbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.