Aufstiegs-BAföG

Mit der Änderung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) zum 1. August 2020 wurde die Aufstiegsförderung noch attraktiver.
1. Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit
2. Erhöhung der Zuschussanteile zu Fortbildungskosten
3. großzügigere Darlehenserlasse der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung
4. höhere Freibeträge für Familienmitglieder

Was wird gefördert?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-Bafög) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Die Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen ist möglich.

Wer wird gefördert?
Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Industriemeistern, Fachwirten, Fachkaufleuten, Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Die Förderung beträgt ca. 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Erfolgreiche Absolventen der Prüfung erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 50 %.

Wo gibt es weitere Informationen und Anträge?
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel. 0361 37737-232